
Ihre Fragen - unsere Antworten
Wir haben hier häufig gestellte Fragen zusammengestellt und unsere Antworten dazu gegeben.
Vielleicht finden Sie hier bereits die Lösung eines Problems. Ansonsten setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Klicken Sie auf eine der Fragen und erhalten Sie eine Antwort.
Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich in der Regel an denen der Überprüfung.
Obwohl nach bestandener Überprüfung nahezu alle Prüflinge die Ausübung naturheilkundlicher Diagnose- und Therapieverfahren anstreben, liegt der Schwerpunkt der amtsärztlichen Überprüfung auf schulmedizinischen Grundkenntnissen. Das bedeutet, dass die Ausbildung eine Vorbereitung auf die Überprüfung und keine naturheilkundliche Ausbildung ist.
Die Inhalte sind folgendermaßen umrissen:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
- Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-/Kreislauf Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
- Injektions- und Punktionstechniken
- Deutung grundlegender Laborwerte
Nein, nicht zwingend; an der Hufeland-Schule werden unterschiedliche Ausbildungsmodule angeboten:
Unsere Tagesschule richtet sich an jedeN, die Abendschule fordert von Ihnen durch mehr Eigeninitiative und nur die Wochenendkurse sowie der Prüfungsvorbereitungskurs CO10plus setzen eine Vorbildung voraus.
Immer wieder kommt es dazu, dass Interessenten an einer Heilpraktiker-Ausbildung nicht in einem regulären Kursplan einsteigen können oder sogar aussteigen müssen. Die Gründe sind mannigfaltig: unvorhergesehene familiäre und berufliche Belastungen, Krankheit, Unzufriedenheit mit den Angeboten an einer anderen Ausbildungseinrichtung... all das und mehr erleben wir regelmäßig. Hier gilt es, Wege zu finden, wie man gezielt und ohne unangemessene Reibungsverluste wieder einsteigen kann.
Daneben sind es oft Interessierte mit Vorwissen, die einsteigen möchten ohne sich an den gegebenen Kursstartzeiten orientieren zu können.
Frage uns einfach, wie ein Wieder- oder Quereinstieg bzw. ein späterer Beginn machbar sind ohne am Ende inhaltliche Lücken zu haben oder belastende Schwächen zu empfinden. Wir entwickeln gerne mit dir zusammen eine Strategie hierzu. Über Einzelcoachings, Auswahl einer gezielten Gastteilnahme in laufenden Kursen oder die Online-Lernplattform "HeilpraktikerLernZentrum" können wir dir helfen, auch Quereinstieg zu schaffen.
Wir erleben es immer wieder, dass die individuelle Ausbildungsplanung nicht funktioniert wie ursprünglich gedacht.
- Familie, Beruf und Gesundheit zwingen zu Abbruch oder Pause.
- Ein Motivationstief lässt dich im Lernen zurückfallen.
- Du brichst die Ausbildung an einer anderen Schule ab und weißt nicht weiter.
Sprich mit uns! Durch den Besuch von Parallelkursen, das Auffrischen in Wiederholungseinheiten oder die temporäre Verlagerung des Lernen an den eigenen Computer (per Online-Lernplattform) gelingt es uns oft, den Anschluss für viele Aus- und WiedereinsteigerInnen wieder herzustellen.
Eine seriöse Kalkulation der Ausbildungskosten muss die persönlichen Ausgangsbedingungen der SchülerInnen berücksichtigen. Deshalb variieren die realen Kosten teilweise sehr stark. Wir informieren dich ausführlich über Gebühren und Zusatzkosten. Diese sind u. a. abhängig von der Art der Kurs (z. B. Wochen-, Abend- oder Fernkurse, eingeschlossene Prüfungsvorbereitungen, Praxisseminare u. a. m.).
Bedenke, dass daneben - je nach Bedarf - u. a. folgende weitere Kostenaspekte auf dich zukommen können:
- Bücher, Atlanten, Medien zur weiteren Erarbeitung von Themen
- Untersuchungsmaterial, eigene Geräte
- Fahrt und Übernachtung
- Kinderbetreuung
- Ausfallzeiten, z. B. in einer bestehenden Praxis
- Teilnehmergebühren für Praxis- und Trainingsseminare,
wenn diese nicht eingeschlossen sind
Neben den sehr variablen Aufwendungen für die Ausbildung selbst, müssen zudem die Kosten für die Überprüfung bedacht werden.
Bitte beachten: Wir sind anerkannter Träger für die Anrechnung eines Bildungsschecks.
Grundlage für die Regelung der HP-Überprüfung sind
- das Heilpraktikergesetz (HPG) und
- die dazugehörige Durchführungsverordnung (DV) der Bundesländer.
Ein Antragsteller wird zur Überprüfung zugelassen, wenn:
- das 25. Lebensjahr vollendet ist (die Ausbildung können Sie natürlich schon vorab beginnen)
- mindestens eine abgeschlossene Hauptschulausbildung vorliegt
- ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegt
- ärztlich attestiert ist, dass der Prüfungsanwärter frei von geistigen und körperlichen Krankheiten oder Sucht ist, die ihn an der Berufsausübung hindern würden
- er Deutscher, EU-Bürger oder staatenlos ist
Tipp: Ein polizeiliches Führungszeugnis muss aktuell sein. Es wird von der ausstellenden Behörde direkt an das Prüfungsamt geschickt. Leider dauert das gelegentlich länger und ist dann bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung noch nicht da. Machen Sie sich deshalb jedoch keine Sorgen, denn die Prüfungsämter kennen diesen Umstand und begnügen sich damit, dass die Beantragung des Führungszeugnisses per Gebührenbeleg nachgewiesen werden kann.
Grundsätzlich gibt es stets eine schriftliche und eine mündliche Überprüfung.
Die schriftliche Überprüfung ist meistens als Multiple Choice-Abfrage angelegt. Im mündlichen Teil werden Sie ggf. auch mit praktischen Aufgaben konfrontiert.
Wir bereiten Sie auf verschiedene Klausurformen, auf die Strategie in der mündlichen Überprüfung sowie auf die Präsentation von Untersuchungen vor. Grundlage hierfür sind langjährigen Erfahrungen in der Prüfungsvorbereitung.
Dauer und Umfang der schriftlichen Prüfung
Die meisten Ämter stellen eine Klausur mit 60 MC-Fragen, die in einem Zeitumfang von 120 Minuten bearbeitet werden muss. 75 % der Fragen müssen richtig beantwortet werden.
Dauer und Umfang der mündlichen Überprüfung
Meistens vergehen nach der Klausur ein bis zwei Wochen, bevor Sie einen Bescheid bekommen. Zwei bis vier Wochen später beginnen dann die mündlichen Überprüfungen.
Diese werden bei den meisten Ämtern als Einzelprüfung abgelegt. Sie werden in aller Regel mit 30 bis 45 Minuten veranschlagt.
Inhalte sind in vielen Fällen: Abfrage von Fakten, Fachgespräch/Herleiten von Zusammenhängen, Vorstellung und Lösung von Patientenfällen/Anamnese, Beschreibung und oder Präsentation von Untersuchungen ( tlw. inkl. Injektionstechniken), Blickdiagnose (Befundung anhand eines Fotos).
Neben den sehr variablen Kosten für die Ausbildung selbst, müssen Sie mit folgenden Kostenpositionen für die Überprüfung rechnen:
- Gebühren für Zeugnisse und Atteste
- Anmeldegebühren für die schriftliche Überprüfung
- Ggf. Gebühr für einen abschlägigen Bescheid nach einem nicht bestandenen schriftlichen Teil
- Ggf. Gebühren für die mündlich-praktische Überprüfung nach bestandener Klausur
- I. d. R. Spesenanteile für den/die Beisitzer
- Gebühr für die Zulassung als Heilpraktiker nach bestandener Überprüfung
- oder aber Gebühr für den abschlägigen Bescheid
- Ein Zurücktreten vom zugesagten Termin ist in aller Regel ebenfalls gebührenpflichtig.
Zusammengenommen müssen Sie bei einem Bestehen im ersten Anlauf mit rund 350,00 - 600,00 Euro kalkulieren. Der bundesdurchschnittliche Kostenaufwand liegt bei rund 500,00 Euro für eine im ersten Anlauf komplett bestandene Überprüfung.
Wenn Sie eine Überprüfung im ersten Anlauf nicht bestehen, können sich diese Kosten im weiteren Verlauf reduzieren; hierzu informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt.
Die allermeisten Prüfungsämter bieten zweimal jährlich Überprüfungstermine an; häufig im Frühjahr sowie im Herbst. Wenige Ämter überprüfen häufiger im Jahr.
Die zentralen Überprüfungstermine sind festgelegt
- jeweils der zweite (glg. dritte) Mittwoch im März sowie
- jeweils der zweite Mittwoch im Oktober
In der Regel gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten. Allerdings kann es aufgrund zum Teil großer Unterschiede im Andrang auf die Überprüfung vorkommen, dass sich diese Vorgabe drastisch verändert. Einige Gesundheitsämter haben Vorlaufzeiten von mehr als einem Jahr! Deshalb empfehlen wir in jedem Fall, sehr frühzeitig zumindest nachzufragen, ab wann eine Anmeldung angezeigt ist. Lassen Sie sich schon lange vor der Prüfung die Antragsunterlagen zusenden, damit Sie später nicht in Zeitverzug kommen. Einige Ämter stellen die notwendigen Unterlagen zum Download ins Internet.
Zeugnisse und Atteste müssen meist nicht sofort mit eingereicht werden, zumal zum Beispiel das polizeiliche Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein darf, damit es gültig ist. Gerade im Hinblick auf diesen Beleg kann es dazu kommen, dass Sie sich mit dem Prüfungsamt auf „Notlösungen“ einigen müssen: denn gleichzeitig dauert die Erstellung oft einige Wochen (!) und Sie haben bereits die schriftliche Überprüfung hinter sich gebracht, wenn das Zeugnis (wie es üblich ist) mit der Post beim Gesundheitsamt eintrudelt. Aber keine Angst – die zuständigen Bearbeiter beim Prüfungsamt kennen dieses Prozedere und geben sich mit Ihrer mündlichen Aussage oder auch dem Quittungsbeleg über die Gebühr für das Führungszeugnis zufrieden.
Viele Prüfungsanwärter sind unsicher, wie das ärztliche Attest aussehen und welchen Umfang die zugrunde liegende Untersuchung einnehmen muss. Auch hier gibt es keine klare Regelung. Je nach Arzt reicht das Spektrum von einer groben Untersuchung und einem kurzen Nachfragen, ob man sich „gesund fühle“ bis hin zu eingehenden Blutanalysen und umfangreichen Befragungen (die teilweise von Ihnen vergütet werden müssen.) Die Gesundheitsämter akzeptieren nach unseren Erfahrungen beide Varianten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie das Gesundheitszeugnis aussehen muss, so rufen Sie einfach beim zuständigen Prüfungsamt an.
Die Heilpraktikerüberprüfung wird vor einem zuständigen Gesundheitsamt abgelegt.Wer ist aber nun zuständig? Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Überprüfung dort abgelegt werden muss, wo der HPA eine Niederlassung plant. Dieser Umstand ist immer wieder Grund für Verunsicherung. Die Zuständigkeiten werden nämlich durchaus sehr variantenreich beurteilt: einige Prüfungsämter sehen sich dann als zuständig an, wenn der Prüfling (laut Einwohnermeldeamt) in ihrem Einzugsbereich wohnt. Andere möchten eine Niederlassungsabsicht belegt sehen durch eine schlüssige Begründung oder gar Mietverträge für Praxisräume. Anderen reicht das Kreuzchen an der entsprechenden Frage des Antragsformulars. Daneben gibt es zentrale Prüfungsämter, die für größere Einzugsbereiche zuständig sind.
Diskussionen um eine geplante allgemeine Zentralisierung gibt es immer wieder; sie sind bislang noch ohne klare Perspektive. Seit 1992 wurden die Prüfungen jedoch nach sogenannten „Leitlinien“ der Bundesregierung inhaltlich vereinheitlicht. Heute schon beteiligen sich bundesweit die meisten Gesundheitsämter an einer zentralen Klausur. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Prüfungen zentralisiert.
Die schriftliche Überprüfung wird von wenigen Gesundheitsämtern selbst erstellt; die allermeisten beteiligen sich an zentralisierten Klausuren , die von einer überregionalen Kommission zur Verfügung gestellt werden.
Die mündliche Überprüfung wird meist von einem Gremium abgenommen, dem i. d. R. ein Amtsarzt vorsitzt und zwei (selten ein) HP als Beisitzer angehören. Ergänzt wird dieses Team in fast allen Fällen von einer weiteren Person, die begleitend ein Protokoll anfertigt. Die Beisitzer sind in aller Regel Heilpraktiker, die auch eine eigene Praxis betreiben. Sie sind vom Amtsarzt als gutachtlich wirkende Beisitzer berufen. Die Berufsverbände können dem Amtsarzt Beisitzer vorschlagen; das Gesundheitsamt muss dem nicht folgen und diese Möglichkeit wird auch nicht immer wahrgenommen. Ergänzend zum Prüfungsteam nehmen immer wieder auch Hospitanten anderer Gesundheitsämter teil. (Diese Personen sind dann häufig die „Patienten“, an denen Sie evtl. Untersuchungen demonstrieren.)
In einigen Ämtern und Einzugsbereichen ist geregelt, dass die Beisitzer nicht einer HP-Schule oder demselben Berufsverband wie der HPA angehören dürfen. Aus diesem Grunde wird dieser Aspekt in zahlreichen Anmeldeformularen abgefragt. Prüfer und HPA sollen sich nicht persönlich kennen.
Was tun, wenn ich eine Absage bekomme oder (einen Teil der Prüfung) wiederholen muss?
Kommen eine späte Anmeldung und ein großer Andrang zusammen, dann kann es durchaus passieren, dass eine Absage die Folge ist. Manche Prüfungsämter setzen Sie in so einem Fall direkt auf eine Warteliste für die nächste „Runde“. Darauf können Sie sich jedoch nicht verlassen und sollten das weitere Vorgehen unbedingt mit den zuständigen Bearbeitern abklären. Dasselbe gilt, wenn sie wegen einer nicht bestandenen Überprüfung einen neuen Termin anvisieren.
Stimmt es, dass 90% der Prüflinge durchfallen?
Nein - zumindest nicht bei uns :-).
Mit der HP-Überprüfung wird eine anspruchsvolle Ausbildung abgeschlossen. Wer zu wenig Wissen und/oder Sicherheit in der Prüfung präsentieren kann, besteht deshalb nur schwerlich.
Klare Zahlen über die Durchfall- oder Bestehensquote gibt es nicht, aber es ist durchaus so, dass die bundesweite Anzahl der WiederholerInnen hoch ist.
Wir können auf eine hohe Bestehensquote unserer SchülerInnen blicken, weil wir niemandem zur Überprüfung raten, der sie nicht bestehen kann.
Die Werbung mit hohen Trefferquoten mancher Ausbildungseinrichtungen ist sicher nicht immer seriös - u.a. weil externe Zusatzangebote (wie Prüfungstrainings und Coachings, die letztlich den Erfolg ausmachen)verschwiegen werden. Sie sollten dieses genau hinterfragen.
Wir bemühen uns sehr um faire und transparente Vereinbarungen mit allen SchülerInnen.
Infos zu unseren Verträgen und ihrer Abwicklung (z.B. Datenspeicherung, Newsletter, Kündigungsfristen, SEPA-Mandat etc.) finden Sie im Bereich AGB hier.
Scheuen Sie nicht uns bei Fragen hierzu zu kontaktieren. Wir möchten nicht, dass Sie sich entscheiden für etwas, von dem Sie nicht völlig überzeugt sind!
Eine Förderung durch z. B. die Agentur für Arbeit und die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten sollten Sie unmittelbar beim für Sie zuständigen Amt klären, weil hierzu keine allgemeinen Aussagen zu machen sind. Die Einstufung der Aufwendungen als Werbungskosten, Aus- oder Fortbildungskosten bzw. Sonderausgaben variiert je nach beruflicher Ausgangssituation und Ansicht des zuständigen Finanzamtes.
Teilweise können Veranstaltungen oder die ganze Ausbildung gefördert werden, z. B. aus Landesmitteln über Bildungsschecks oder Bildungsgutscheine. Dieses machen die Schulen i. d. R. kenntlich und informieren Sie gerne über die Bedingungen. Über mögliche Mittel zur Existenzgründung muss Ihnen das örtliche zuständige Amt Auskunft geben.
Wenn Sie Aufwendungen steuerlich geltend machen können, dann fallen hierunter nicht allein die Kursgebühren, sondern auch Lernmaterial wie Bücher und CDs, Fachzeitschriften, Fotokopierkosten, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder zur Lerngruppe und auch die Prüfungsgebühren. In besonderen Fällen können sogar Übernachtungskosten bei einem Fachseminar oder Kosten für die Kinderbetreuung zum Steuerabzug beitragen.