Das Kleingedruckte

...können Sie hier schon mal lesen - auch ohne Lupe.
Damit Sie wissen, auf was Sie sich einlassen, wenn Sie sich als Teilnehmer:in in eine Ausbildung oder bei einer Veranstaltung unserer Schule einschreiben oder anmelden, haben wir hier bereits die wichtigsten Fakten (sogenannte AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen) und Musterverträge abgebildet.
Bei weiteren Nachfragen beraten wir Sie gerne.

Klicken Sie auf einen Aspekt Ihrer Wahl für mehr Informationen.

An- und Abmeldung
Anmeldungen zu Veranstaltungen der Hufeland-Schule sind schriftlich (in Papierform oder digital) vorzunehmen. Die Anmeldung wird seitens des/der Teilnehmer*in verbindlich mit Posteingang an der Hufeland-Schule. Der Einzug der Teilnehmergebühr erfolgt i.d.R: eine Woche vor Seminarbeginn. Stornierungen oder Ummeldungen sind nur schriftlich möglich.
Bei Abmeldungen innerhalb von zwei Wochen vor Beginn fallen 30%, innerhalb von einer Woche vor Beginn 50% der Gebühren als Ausfallpauschale an. Eine verbindliche Umbuchung auf eine Ersatzperson kann gebührenfrei erfolgen. Bei Nichterscheinen am Tag des Veranstaltungsbeginns wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig.

Änderungen / Absage
Die Hufeland-Schule behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen dringenden Gründen, die von ihr ausgeschriebenen Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnehmerbeträge ohne Abzug erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Inhaltliche und terminliche Abweichungen sowie Dozentenaustausch bleiben in dringenden Fällen vorbehalten.

Datenverarbeitung - Unterichtsmitschnitte
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung und für spätere Informationen EDV-mäßig be- und verarbeitet werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben oder zu deren Nutzung zur Verfügung gestellt.

Die von der HSS oder Erfüllungsgehilfen (Fotografen und Filmer) erstellten Fotos/ Videos und weitere personenbezogene Daten (Name, Vorname) für die interne Dokumentation können für interne und externe Veröffentlichungs- oder Vermarktungszwecke genutzt und gespeichert werden. Ihre Bild-Daten werden so über unsere genutzten Medien abrufbar sein. Im Falle einer externen Veröffentlichung im Internet (beispielsweise – aber nicht unbedingt abschließend – auf Facebook) sind sie außerdem, wie auch über unsere eigene Webseite weltweit abrufbar.

Aufgrund des „Rechts am eigenen Bild“ dürfen Fotos und Videoaufnahmen nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gilt dies auch für sonstige personenbezogene Daten, sofern nicht ein Gesetz oder ein Vertrag die Verarbeitung erfordert. Die Einwilligung ist freiwillig.

Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft gegenüber der HSS widerrufen. Wir weisen Sie jedoch hiermit ausdrücklich darauf hin, dass im Internet oder auf extern zur Verfügung gestellter Kommunikation, Präsentation etc. Fotos/ Videos und Daten auf Grund nicht unserem Verantwortungsbereich unterliegender Weiterverarbeitungen ggf. nicht vollumfänglich gelöscht werden können. Das wird zwar, bedingt durch die Kommunikations-Strategie der HSS nur in seltensten Fällen vorkommen können, ist aber nicht gänzlich auszuschließen. Die Einwilligung in die weitere Verwendung der Videotakes ausschließlich für Lehrzwecke kann aber nicht durch das Recht am eigenen Bild widerrufen werden, weil hier der § 22 des Kunsturhebergesetzes greift. Vertragsbedingung der Buchung einer Online-Veranstaltung.

Einwilligung:

Ich bin damit einverstanden, dass die am unten genannten Datum von mir angefertigten Fotos/ Videos sowie ggf. in Sonderfällen, zum Beispiel bei Interviews, Vor- und Nachname, sowie Berufsbezeichnung von der HSS zu den oben genannten Zwecken und in den oben genannten Medien verwendet werden dürfen. Die oben aufgeführten Hinweise sowie die Datenschutz-Information habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin des Weiteren damit einverstanden, dass der Fotograf/Filmer als Urheber die Fotos/Filme (Daten) zeitlich unbegrenzt erstellen, speichern, für uns nutzen, bearbeiten und im Zusammenhang der Beauftragung durch uns gegebenenfalls an Dritte weitergeben darf, z.B. an weiterverarbeitende Dienstleister oder Dienstleister zur Datenübertragung. Auf die Datenschutzerklärung wurde ich hingewiesen. Durch eine Ablehnung der Einwilligung entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Es ist aber durchaus möglich, dass dann die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, wo eine technische Ausblendung der Person nicht möglich ist, nicht vereinbart werden kann. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen besteht nicht. Das ist immer ein Vertragsverhältnis.

Die Einwilligung schließt auch die Einwilligung gem. § 22 des Kunsturhebergesetzes ein.

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

Bescheinigung
Über die Teilnahme erhalten die TeilnehmerInnen auf Wunsch eine Bestätigung bzw. ein Zertifikat. Diese Bescheinigungen können bei Bedarf i.d.R. auch ohne gesonderte Rechnung zur Vorlage bei einem Finanzamt genutzt werden.

Sonderregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie und entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sind einige Sonderegelungen als temporärer Bestandteil der AGB zu beachten.
Diese sind im einem weiteren Punkt dieses Website-Menüs beschrieben. Mit Annahme der AGB bei z.B. einer Anmeldung werden diese Regelungen als verbindlich anerkannt.

Die Abwicklung von Teilnehmergebühren - sowohl für einzelne Workshops und/oder Seminare wie auch für komplette Ausbildungsgänge u.ä. - erfolgen über ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung), welches Ihnen und uns eine einfache und sichere Handhabe ermöglicht. Die Bedingungen für dieses Mandat entnehmen Sie bitte dem Formular, welches Sie hier einsehen und herunterladen / ausdrucken können. Wenn Sie sich bequem mit unserem Online-Formular anmelden möchten, dann erklären Sie, dass Sie die Bedingungen für das SEPA-Mandat zur Kenntnis genommen haben.

Bevor Sie einen Vertrag für eine längere Ausbildung unterschreiben, beraten wir Sie gerne zu allen Fragen und Unsicherheiten, die Sie evtl. plagen. Natürlich dürfen Sie auch gerne in einem bestehenden Kurs "hineinschnüffeln", um einen Eindruck zu bekommen, was Sie erwartet. Sie haben eine "Probezeit" ohne Kündigungsfrist und können bei uns ansonsten auf faire Fristen und Bedingungen setzen.
Ausfallzeiten und Versäumnisse können Sie in der Regel einfach und unkompliziert in einem Parallelkurs nachholen bzw. ausgleichen ohne dass für Sie erneute Kosten entstehen.
Sie finden hier in die Verträge als Muster:

Teilnehmerbeiträge für Fachseminare u.ä. sind bei uns in der Regel gestaffelt: BDH-Mitglieder und Hufeland-SchülerInnen bekommen fast stets eine Vergünstigung. Bitte nennen Sie uns als BDH-Mitglied bei der Anmeldung einfach Ihre Mitgliedsnummer (die Sie z.B. Ihrem Mitgliedsausweis entnehmen). Als Hufeland-SchülerInnen gelten die TeilnehmerInnen der Heilpraktikerausbildungen, der Homöopathieausbildung, der Ausbildung zum Ernährungsberater sowie zum Naturheilkundlichen Heilpraktiker. Fragen Sie bei Unklarheiten gerne nach.

Die Hufeland-Schule verschickt nicht automatisch und/oder regelmäßig Werbung jeglicher Art (einschließlich newsletter per eMail). Der newsletter wird nur versandt bei ausdrücklich schriftlich vorliegender Bestellung oder bei ausdrücklicher Absprache innerhalb einer Veranstaltung. Der derzeit maximal zweimal jährliche erscheinende newsletter kann jederzeit abgemeldet werden.Gelegentlich werden Interessentinnen für z.B. bestimmte Therapiegebiete gezielt über Folgeangebote informiert.

Die Hufeland-Schule bietet ihren SchülerInnen einen Online-Zugang zu einer umfangreichen Lernplattform zu vergünstigten Preisen an. Die verwaltungstechnische Abwicklung läuft zur Vereinfachung und Kostenersparnis im Verbund. Die verantwortlichen Anbieter sind zwei unterschiedliche Gesellschaften. Daten und Informationen über TeilnehmerInnen werden über die Gebührenabwicklung hinaus nicht ausgetauscht.
Sie finden die Verträge als Muster hier:

Aufgrund der Corona-Pandemie sind im öffentlichen Leben zahlreiche Veränderungen und Einschränkunen notwendig geworden,um die Ausbreitung einzudämmen. Davon sind auch Schulen und andere Bildungseinrichtungen  betroffen - ebenso die Hufeland-Schule. Hierauf basierende Einschränkungen (z.B. Verzicht auf Präsenzunterricht zugunsten eines Online-Unterrichts) sind als Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer*innen der Hufeland-Schule und der Schule zu berücksichtigen. Ermäßigungen, Erstattung von Ausfallgebühren bzw. deren Erlass u.ä. sind in diesem Fall ausgeschlossen.