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4.2.2012 : 16:14

Heilpraktiker-Schule

Zuletzt aktualisiert:

Voraussetzungen zur Prüfung



Grundlage für die Regelung der HP-Prüfung sind das Heilpraktikergesetz (HPG) und die dazugehörige Durchführungsverordnung (DV) der Bundesländer. Ein Antragsteller wird zur Prüfung zugelassen, wenn:

  •  das 25. Lebensjahr vollendet ist (die Ausbildung können Sie natürlich schon vorab beginnen)
  • mindestens eine abgeschlossene Hauptschulausbildung vorliegt
  • ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegt
  • ärztlich attestiert ist, dass der Prüfungsanwärter frei von geistigen und körperlichen Krankheiten oder Sucht ist, die ihn an der Berufsausübung hindern würden (Vordrucke hierzu halten viele Gesundheitsämter bereit)


Übrigens können auch alle EU-Bürger die HP-Überprüfung in Deutschland absolvieren. Die frühere Regelung, dass Absolventen die deutsche Staatsbürgerschaft haben müssen, ist nicht mehr gültig.
Tipp: Ein polizeiliches Führungszeugnis muss aktuell sein. Es wird von der ausstellenden Behörde direkt an das Prüfungsamt geschickt. Leider dauert das glg. länger und ist dann bis zum Zeitpunkt der Schriftl. Prüfung noch nicht perfekt. Machen Sie sich deshalb jedoch keine Sorgen, weil die Prüfungsämter diesen Umstand kennen und sich damit begnügen, dass man per Gebührenbeleg die Beantragung des Führungszeugnisses nachweist.

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