Heilpraktiker-Schule
- 1: Aktuelles.
- 2: Naturheilzentrum Senden.
- 3: Heilpraktiker-Schule.
- 3.1: Ausbildungsmodule.
- 3.2: FAQs Ausbildung/Prüfung .
- 3.3: Formulare.
- 3.4: Der Namensgeber.
- 4: Team und Dozenten.
- 5: Fachausbildungen.
- 6: Homöopathie.
- 7: Archiv, Links & mehr.
- 8: Schüler-Bereich.
- 9: Bildergalerie.
- 10: Kontakt.
- 11: Termine.
Kann ich die Ausbildungskosten steuerlich absetzen oder fördern lassen?
Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein.
Dies dürfte für alle Heilpraktikeranwärter relevant sein, deren Ausbildung zum Heilpraktiker nicht die erste Berufsausbildung ist. In diesem Falle könnten z.B. Schulgeld und Seminargebühren, aber auch Bücher, Fahrtkosten, Schreibmaterial, Blutdruckmessgerät etc. als vorab entstandene Werbungskosten voll von der Steuer absetzbar sein. Auch Lern-CDs, Kopierkosten, Übernachtungen bei einem Seminar, Kinderbetreuungskosten etc. können auf Absetzbarkeit geprüft werden.
Dies gilt auch rückwirkend für die Vorjahre, für die noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid erteilt wurde. Für viele Betroffene bedeutet dies eine deutliche finanzielle Erleichterung. Zwar bekommt man diesen Geldbetrag nicht "geschenkt", er mindert jedoch das zu versteuernde Einkommen!
Beachten Sie bitte, dass diese Steuervergünstigung jedoch nur gilt, wenn man sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes selbständig macht und die Ausbildungskosten somit Investition in eine neue Einkommensquelle waren. Andernfalls gilt die Ausbildung als „Liebhaberei“, und die eingesparten Steuern können vom Finanzamt zurückgefordert werden. Erkundigen Sie sich also bei Ihrem Steuerberater! Aufgrund dieses Urteils ist es auf jeden Fall sinnvoll, während der Ausbildung sorgfältig alle Belege zu sammeln und bei der nächsten Steuererklärung diese Werbungskosten lohn- oder einkommensteuermindernd geltend zu machen! Lehnt das Finanzamt dies ab, sollten Sie auf dieses Urteil hinweisen.
Bundesfinanzhof, AZ VI R 120/01 vom 4.12.2002; www.bundesfinanzhof.de
Sie können Ihre Ausbildung per Bildungsscheck oder Bildungsprämie fördern lassen.
Wir sind anerkannter Träger für diese Maßnahmen!



