Heilpraktiker-Schule
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Prüfungsämter
- Gesundheitsämter, die die Prüfung abnehmen. Bundesweit...
- Prüfungsämter in NRW...
- Welches Prüfungsamt ist zuständig?
- Für welches Amt entscheiden?
- Special: Prüfungsamt Recklinghausen
Bundesweit...
Die Regelungen für die verwaltungstechnische Abwicklung der Prüfung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Je nach Bundesland oder gar Regierungsbezirk können unterschiedliche Ämter zuständig sein, um Ihren Antrag entgegenzunehmen. Meist sind es die örtlichen Ordnungsämter, Gesundheitsämter des Regierungsbezirks oder der Landkreise, das Landratsamt oder die Kreisverwaltung oder direkt die prüfenden Gesundheitsämter vor Ort. Wir empfehlen Ihnen, einfach beim anvisierten Gesundheitsamt anzurufen und den formalen Weg abzufragen. In den meisten Fällen steht ein Antrags- oder Merkblatt zur Verfügung, das Ihnen dann zugeschickt wird.
In NRW...
An der Hufeland-Schule Senden betreuen wir in der Regel SchülerInnen, die in Nordrhein-Westfalen die Prüfung ablegen. Gelegentlich kommen Ämter in Niedersachsen (z.B. Osnabrück) in Frage.
Die Durchführung der Überprüfungen ist in NRW zum Teil an einigen Gesundheitsämtern zentralisiert worden. Die Prüfungen finden hier jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober statt.
- GA Dortmund für den Regierungsbezirk Arnsberg
(Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna und die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne) - GA Köln für den Regierungsbezirk Köln
(Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen) - GA Krefeld für den Regierungsbezirk Düsseldorf
(Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel und die kreisfreien Städte Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Mühlheim, Oberhausen, Remscheid - mit Ausnahme der Städte Düsseldorf, Essen, Solingen und Wuppertal) - GA Minden-Lübbecke für den Regierungsbezirk Detmold
(Kreis Höxter, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Lippe in Detmold, Kreis Paderborn, Kreis Minden-Lübbecke und die kreisfreie Stadt Bielefeld) - GA Recklinghausen für den Regierungsbezirk Münster
(Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Warendorf und die kreisfreien Städte Gelsenkirchen und Münster; eine Ausnahme bilden drzeit noch die Kreise Borken und Steinfurt sowie der Stadt Bottrop)
Adressen von Gesundheitsämtern in NRW finden Sie hier.
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Welches Prüfungsamt ist zuständig?
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Prüfung dort abgelegt werden muss, wo der HPA eine Niederlassung plant. Dieser Umstand ist immer wieder Grund für Verunsicherung. Die Zuständigkeiten werden nämlich durchaus sehr variantenreich beurteilt: einige Prüfungsämter sehen sich dann als zuständig an, wenn der Prüfling (laut Einwohnermeldeamt) in ihrem Einzugsbereich wohnt. Andere möchten eine Niederlassungsabsicht belegt sehen durch eine schlüssige Begründung oder gar Mietverträge für Praxisräume. Anderen reicht das Kreuzchen an der entsprechenden Frage des Antragsformulars und es gibt sogar ein Gesundheitsamt, dass einen regelrechten „Prüfungstourismus“ fördert. Daneben gibt es zentrale Prüfungsämter, die für größere Einzugsbereiche zuständig sind (siehe oben).
Diskussionen um eine geplante allgemeine Zentralisierung gibt es immer wieder; sie sind bislang noch ohne klare Perspektive. Seit 1992 wurden die Prüfungen jedoch nach sogenannten „Leitlinien“ der Bundesregierung inhaltlich vereinheitlicht. Heute schon beteiligen sich bundesweit zahlreiche Gesundheitsämter an einer zentralen Klausur. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Prüfungen zentralisiert.
Für welches Amt entscheiden Sie sich?
Ganz genau genommen, haben Sie natürlich wenig Entscheidungsspielraum, für welches Prüfungsamt Sie sich entscheiden – schließlich ist das – wie angedeutet - gesetzlich geregelt. Aber gleichwohl kann kein Mensch von Ihnen erwarten, dass Sie sich unbedingt dort niederlassen wollen, wo Sie jetzt wohnen oder bereits eine Praxis anmieten, wenn die Prüfungen (und evt. weitere Ausbildungsschritte) erst noch bevor stehen. Sie entscheiden sich also weitgehend selbst.
Nun sind die verschiedenen Gesundheitsämter immer wieder mit einem unterschiedlichen Image belegt: da wird dem einen nachgesagt, es würde „mit unglaublich unfreundlichen Prüfern arbeiten“, dem anderen attestiert, dass „man es dort locker schaffen könne“. Natürlich hat jedes (Vor)urteil einen Boden, auf dem es gewachsen ist, wir möchten aber dennoch empfehlen, jeglichen Berichten mit einer gesunden Skepsis zu begegnen. Die Bewertungen von Prüfungsämtern haben nur einen begrenzten Gebrauchswert, denn sie sind nach unseren Erfahrungen in hohem Maße geprägt durch sehr persönliche Erfahrungen und Erwartungen. Das betrifft sowohl die Persönlichkeit der Prüfer als auch deren Art, Sie durch die Prüfungssituation zu leiten. Was für die eine gut ist, kann für den anderen katastrophal sein. Zudem müssen Sie bedenken, dass manche Gesundheitsämter verschiedene Prüfer und Prüferteams stellen und sich die Gebaren einzelner Prüfer auch verändern können – etwa, wenn sie neu in dieser Funktion sind und sich inhaltlich und persönlich erst in diese Rolle einfinden müssen. Kurzum: hören Sie sich durchaus um, wie sich Prüfungsämter Ihrer möglichen Wahl darstellen, aber relativieren Sie diese Berichte bevor Sie am „Prüfungstourismus“ teilhaben. Es ist wie beim Urlaubstourismus – nicht jede Inselempfehlung trifft auf ungeteilte Sympathie.
Meist bekommen Sie zwei bis sechs Wochen vor dem Termin der Klausur eine Einladung.
Links zu vielen Prüfungsämtern finden Sie hier.
Adressen der Gesundheitsämter in NRW finden Sie hier.
Prüfungsamt Recklinghausen
Viele unserer SchülerInnen müssen ihre Prüfung beim zentralen Gesundheitsamt in Recklinghausen ablegen. Es ist angesiedelt im Kreishaus an der Kurt-Schumacher-Allee.
Die Fahrzeiten mit PKW betragen ca. 40 Min. (von Senden), ca. 45 Min. von Münster; morgens sind am besten 20 Minuten "Rush-Hour-Zuschlag" hinzuzurechnen. Vielleicht auch noch 5 Minuten für "dringende Geschäfte" (Toiletten direkt auf dem Flur :-)
Die Anfahrt zum Kreishaus ist recht einfach, ein Fahrthinweis ist auf der Website des Gesundheitsamtes zu finden (http://www.kreis-re.de/default.asp?cms=8&TopMenu=100&leftmen=151).
Wir empfehlen, Kleingeld für den Parkplatz-Automaten mitzunehmen.
Der "Klausurraum" ist der Plenumssaal des Kreistags im ersten Geschoss - einfach zu finden.
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