Heilpraktiker-Schule
- 1: Aktuelles.
- 2: Naturheilzentrum Senden.
- 3: Heilpraktiker-Schule.
- 3.1: Ausbildungsmodule.
- 3.2: FAQs Ausbildung/Prüfung .
- 3.3: Formulare.
- 3.4: Der Namensgeber.
- 4: Team und Dozenten.
- 5: Fachausbildungen.
- 6: Homöopathie.
- 7: Archiv, Links & mehr.
- 8: Schüler-Bereich.
- 9: Bildergalerie.
- 10: Kontakt.
- 11: Termine.
FAQs (Häufig gestellte Fragen) zur HP-Prüfung
Durch Anklicken kommen Sie schnell zur gewünschten Frage:
- Wo werde ich geprüft?
- Kann ich mich bei mehreren Ämtern melden oder wechseln?
- Wie sieht die Überprüfung aus?
- Dauer und Inhalt der Prüfung?
- Welche Personen prüfen mich?
- Wann und wie muss ich mich anmelden?
- Was tun, wenn ich eine Absage bekomme?
- Stimmt es, dass 90% durchfallen?
- Was hat es mit der Willkür der Prüfer auf sich?
Wo werde ich geprüft?
Die Heilpraktikerprüfung wird vor einem zuständigen Gesundheitsamt abgelegt. In der Regel sind das in unserem Einzugsbereich die Ämter in Recklinghausen, Steinfurt, Borken, Dortmund u.a..
Wir beraten Sie gerne zu den jeweiligen Modalitäten der jeweiligen Ämter, zu denen sich die meisten unserer SchülerInnen anmelden.
Kann ich mich bei mehreren Ämtern anmelden oder wechseln?
Die Vorgabe, dass die Niederlassungsabsicht das Amt zur Prüfung bestimmt, kann man so deuten, dass eine alternative Anmeldung bei gleich mehreren Gesundheitsämtern nicht möglich sein. In den Antragsunterlagen einiger Prüfungsämter wird eine entsprechende Erklärung ausdrücklich verlangt. Jedoch kann Ihnen vorab niemand vorschreiben, dass Sie eine eindeutige Entscheidung für Ihre zukünftigen Pläne getroffen haben müssen...
Adressen und Übersicht über viele Prüfungsämter hier.
Wie sieht die Überprüfung aus?
Grundsätzlich gibt es stets eine schriftliche und eine mündliche Überprüfung. Die schriftliche Überprüfung ist meistens als Multiple Choice-Abfrage angelegt. Im mündlichen Teil werden Sie ggf. auch mit praktischen Aufgaben konfrontiert.
Wir bereiten Sie auf verschiedene Klausurformen, auf die Strategie in der mündlichen Prüfung sowie auf die Präsentation von Untersuchungen vor. Grundlage hierfür sind unsere langjährigen Erfahrungen in der Prüfungsvorbereitung.
Welches sind Inhalte der Prüfung?
Obwohl nach bestandener Prüfung nahezu alle Prüflinge die Ausübung naturheilkundlicher Diagnose- und Therapieverfahren anstreben, liegt der Schwerpunkt der amtsärztlichen Überprüfung auf schulmedizinischen Grundkenntnissen. Eine Übersicht über die abgeprüften Themenkomplexe finden Sie hier.
Dauer und Umfang der schriftlichen Prüfung
Die meisten Ämter wählen zwei verschiedene Modelle, entweder eine Klausur mit 60 Fragen, die in einem Zeitumfang von 120 Minuten beantwortet werden müssen oder eine Klausur mit 28 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten bearbeitet werden müssen.
Seltener gibt es Prüfungen mit 50 und auch 100 Fragen. Bei fast allen Gesundheitsämtern müssen 75 % der Fragen richtig beantwortet werden. Selten wird die Hürde bei 70 bzw. 80 % angesetzt.
Dauer und Umfang der mündlichen Prüfung
Meistens vergehen nach der Klausur ein bis zwei Wochen, bevor Sie einen Bescheid bekommen. Zwei bis vier Wochen später beginnen dann die mündlichen Überprüfungen.
Diese werden bei den meisten Ämtern als Einzelprüfung abgelegt. Sie werden in aller Regel mit 30 bis 45 Minuten veranschlagt.
Inhalte sind in vielen Fällen: Abfrage von Fakten, Fachgespräch/Herleiten von Zusammenhängen, Vorstellung von Patientenfällen/Anamnese, Beschreibung von Untersuchungen, Zeigen von Untersuchungen (inkl. Injektionstechniken), Blickdiagnose (Befundung anhand eines Fotos).
Welche Personen prüfen mich ?
Die schriftliche Prüfung wird vom Gesundheitsamt selbst erstellt oder – bei den zentralisierten Klausuren – von einer überregionalen Kommission.
Die mündliche Prüfung wird meist von einem Gremium abgenommen, dem ein Amtsarzt vorsitzt und zwei (selten ein) HP als Beisitzer angehören. Ergänzt wird dieses Team in fast allen Fällen von einer weiteren Person, die begleitend ein Protokoll anfertigt. Die Beisitzer sind in aller Regel Heilpraktiker, die auch eine eigene Praxis betreiben. Sie sind vom Amtsarzt als gutachtlich wirkende Beisitzer berufen. Die Berufsverbände können dem Amtsarzt Beisitzer vorschlagen; das Gesundheitsamt muss dem nicht folgen und diese Möglichkeit wird auch nicht immer wahrgenommen. Ergänzend zum Prüfungsteam nehmen immer wieder auch Hospitanten anderer Gesundheitsämter teil. (Diese Personen sind dann häufig die „Patienten“, an denen Sie evt. Untersuchungen demonstrieren.)
In einigen Ämtern und Einzugsbereichen ist geregelt, dass die Beisitzer nicht einer HP-Schule oder demselben Berufsverband wie der HPA angehören dürfen. Aus diesem Grunde wird dieser Aspekt in zahlreichen Anmeldeformularen abgefragt. Prüfer und HPA sollen sich nicht persönlich kennen.
Wie oft wird geprüft und wann muss ich mich anmelden?
Die meisten Prüfungsämter bieten zweimal jährlich Prüfungstermine an; häufig im Frühjahr sowie im Herbst. Wenige Ämter prüfen häufiger im Jahr; es gibt aber auch bundesweit mindestens ein (uns bekanntes) Amt, das im Monatszyklus prüft.
In der Regel gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten. Allerdings kann es aufgrund zum Teil großer Unterschiede im Andrang auf die Prüfung vorkommen, dass sich diese Vorgabe drastisch verändert. Einige Gesundheitsämter haben Vorlaufzeiten von mehr als einem Jahr! Deshalb empfehlen wir in jedem Fall, sehr frühzeitig zumindest nachzufragen, ab wann eine Anmeldung angezeigt ist. Lassen Sie sich schon lange vor der Prüfung die Antragsunterlagen zusenden, damit Sie später nicht in Zeitverzug kommen. Zeugnisse und Atteste müssen meist nicht sofort mit eingereicht werden zumal zum Beispiel das polizeiliche Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein darf, damit es gültig ist. Gerade im Hinblick auf diesen Beleg kann es dazu kommen, dass Sie sich mit dem Prüfungsamt auf „Notlösungen“ einigen müssen: denn gleichzeitig dauert die Erstellung oft einige Wochen (!) und Sie haben bereits die schriftliche Prüfung hinter sich gebracht wenn das Zeugnis (wie es üblich ist) mit der Post beim Gesundheitsamt eintrudelt. Aber keine Angst – die zuständigen Bearbeiter beim Prüfungsamt kennen dieses Prozedere und geben sich mit Ihrer mündlichen Aussage oder auch dem Quittungsbeleg über die Gebühr für das Führungszeugnis zufrieden.
Viele Prüfungsanwärter sind unsicher, wie das ärztliche Attest aussehen und welchen Umfang die dem zugrundliegende Untersuchung einnehmen muss. Auch hier gibt es keine klare Regelung. Je nach Arzt reicht das Spektrum von einer groben Untersuchung und einem kurzen Nachfragen, ob man sich „gesund fühle“ bis hin zu eingehenden Blutanalysen und umfangreichen Befragungen (die teilweise von Ihnen vergütet werden müssen.) Die Gesundheitsämter akzeptieren nach unseren Erfahrungen beide Varianten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie das Gesundheitszeugnis aussehen muss, so rufen Sie einfach beim zuständigen Prüfungsamt an.
Was tun, wenn ich eine Absage bekomme oder (einen Teil der Prüfung) wiederholen muss ?
Kommen eine späte Anmeldung und ein großer Andrang zusammen, dann kann es durchaus passieren, dass eine Absage die Folge ist. Manche Prüfungsämter setzen Sie in so einem Fall direkt auf eine Warteliste für die nächste „Runde“. Darauf können Sie sich jedoch nicht verlassen und sollten das weitere Vorgehen unbedingt mit den zuständigen Bearbeitern abklären. Dasselbe gilt, wenn sie wegen einer nicht bestandenen Prüfung einen neuen Termin anvisieren.
Stimmt es, dass 90% der Prüflinge durchfallen?
Klare Zahlen über die Durchfall- oder Bestehensquote gibt es nicht. Wir gehen von einer hohen Bestehensquote unserer SchülerInnen aus weil wir niemandem zur Prüfung raten, der es nicht bestehen kann. Dennoch ist die Werbung mit hohen Trefferquoten mancher Ausbildungseinrichtungen sicher nicht seriös - wer zu wenig Wissen und/oder Sicherheit präsentieren kann, besteht nur schwer. Und das ist auch gut so. Denn nur so kann dem alten Gerücht, dass die HP-Prüfung ein leichtes Spiel wäre, entgegengewirkt werden.
Was hat es mit der Willkür der Prüfer auf sich?
Da es keine enge Prüfungsordnung gibt, ist die Themenwahl durchaus von der "Willkür" der Prüfer abhängig. Wir möchten uns jedoch klar abgrenzen von der vielfach propagierten Ansicht, dass Sie als Prüfling der Behördenwillkür oder einem grundsätzlichen Mangel an Fairness ausgliefert seien. Die allermeisten Prüfungen verlaufen wohlwollend und gerecht, wenn auch richtigerweise auf hohem Niveau und mit deutlichem Anforderungsprofil an denjenigen, der heilend mit Menschen umgehen möchte.

