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18.5.2012 : 10:23

Abrechnungstipps: Das GebüH optimal genutzt


Obschon das GebüH völlig veraltet ist, und die einzelnen Beträge auf den ersten Blick enttäuschen, kann und muss der Heilpraktiker damit seine wirtschaftliche Existenz sichern. Dies ist nur möglich, wenn die richtigen Zifferkombinationen genutzt werden, die bei den genannten Diagnosen ein schlüssiges Behandlungskonzept erkennen lassen. Oft wird übersehen in welcher Häufigkeit Untersuchungen und Beratungen neben anderen Leistungen abgerechnet werden können. Eine Aufgabe des Workshops wird es sein die vorhandenen GebüH-Ziffern abrechnungsoptimiert darzustellen und kleine „Schätze“ im GebüH zu entdecken, während sich der zweite Teil mit den typischen Problemen auseinander setzt, die bei der Abrechnung von Leistungen entstehen, die im GebüH gänzlich fehlen.

Da nur einige Privatkassen alle typischen „Heilpraktikerverfahren“ oder die im Hufelandverzeichnis gelisteten Methoden anerkennen, hat es sogar Vorteile, dass manche Verfahren nicht im GebüH gelistet sind. Dies erlaubt eine legitime analoge Abrechnung, die, wenn geschickt umgesetzt, dem Patienten wenigstens eine teilweise Erstattung zukommen lässt.

Auch der Befund- und Behandlungsbericht, wie er von Kostenträgern angefordert werden kann, wird erörtert. Leider gibt es Versicherungsgutachter, die nicht das Behandlungskonzept im Ganzen bewerten, sondern geradezu akribisch nach Schwachstellen oder Defiziten suchen um eine Heilpraktikerrechnung anzugreifen. Eine fehlerfreie und vollständige Rechnung vermag dies zu vereiteln.

Wer mit recht wenig Aufwand und nur einigen „Klicks“ ein unangreifbares Rechnungswesen installieren möchte, kann mit einem guten Abrechnungs-programm weitere Vorteile nutzen. Worauf es dabei ankommt und welche Modalitäten und Leistungsmerkmale ein solches Programm haben sollte wird besprochen und demonstriert. Auch die erfahrenen Kollegen sind ständig gefordert, aktuelle Veränderungen – wie jüngst im Bereich der Beihilfe- zu berücksichtigen. Diese Veränderungen müssen den Patienten zeitnah, nachvollziehbar vermittelt werden, so dass diese keine Abrechnungsfehler bzw. unangemessene Honorarforderungen vermuten, was das Vertrauensverhältnis belasten könnte.

Aktuell:

2012 ist vieles besser und einfacher geworden! Die neuen beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen.
Mit Wirkung zum 1.1.2012 hat nun auch Nordrheinwestfahlen für seine Landesbeamten neue beihilfefähige Beträge festgelegt. Diese gelten schon seit 1.10.2011 in Rheinland Pfalz und für Bundesbeamte. Mit dieser neuen Beihilfeverordnung ist das alte GebüH entgültig von der GOÄ abgekoppelt und es werden nicht mehr alle bisherigen Einschränkungen wirksam. Sehr erfreulichen Verbesserungen, vor allem die Sicherung der Beihilfefähigkeit, stehen einigen wenigen aber unvermeidbaren Verschlechterungen gegenüber. Einige Privatkassen haben bereits zugesagt diese neuen Beträge zu erstatten. Im Kurs wird diese neue Tabelle erörtert und die wesentlichen Veränderungen besprochen. Darüber werden im Kurs die einzelnen GebüH-Ziffern grundsätzlich kommentiert. Auch das sich veränderte Erstattungsverhalten der Privatkassen ist ein wichtiger Aspekt. Während Beamte 30 – 50 % Kostenerstattung von einer PKV zu erwarten haben, möchte ein privat- oder zusatzversicherter Patient eine optimale Erstattung bei möglichst geringer Selbstbeteiligung.

Referent: HP Siegfried Kämper

Mittwoch: 22.August 2012  14.00-19.00 Uhr
Kosten: 65,-/45,- € (ermäßigt Hufelandschüler/BDH Mitglieder)


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Praxishandbuch für Heilpraktiker

Abrechnung, Praxisführung, Recht und Hygiene

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  • Abrechnung: Hilfe und Tricks; Kommentiertes Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, GebüH; Erstattungstabelle mit Gegenüberstellung der Leistungen von Gebüh und GOÄ; häufig gestellte Fragen.
  • Hygiene: Rechtliches, Praxis-Wissen, Grundlagen für einen eigenen Hygieneplan, Muster-Hygieneplan
  • Qualitätsmanagement: Grundlagen; Anleitung für ein eigenes Praxishandbuch; Muster-Checklisten
  • Marketing: alles zum Praxismarketing einschließlich aller "Fallstricke".